Versicherung

 

Bei jeder Aktivität ist das Leitungsteam für das Programm und die Sicherheit der Teilnehmenden verantwortlich. Um grösstmögliche Sicherheit zu gewährleisten, ist eine gewissenhafte Planung und Vorbereitung notwendig.

 

Wie sollten meine SchülerInnen / JungschärlerInnen / PfadfinderInnen versichert sein? Was soll auf einer Einladung für einen Anlass bzw. Lager erwähnt werden?

 

Jedes Kind (und jede Leitungsperson) ist vom Gesetz her obligatorisch bei einer Krankenkasse

 

versichert, die auch einen Unfallschutz miteinschliesst. Dieses Obligatorium darf nicht umgangen werden. Somit ist die Kranken- und Unfallversicherung nicht Sache der Gruppe, bzw. des Verbandes. Eine Deckung für die Folgen von Tod und Invalidität (Risikoversicherung, die nicht obligatorisch ist) ist Sache der Eltern. Viele Eltern wissen das nicht. Wenn die Leitungsperson die Eltern darauf aufmerksam machen kann, so ist dies sicher eine gute Dienstleistung.

 

Vorschlag einer Formulierung:

 

Eine sinnvolle Formulierung ist zum Beispiel “Wir machen darauf aufmerksam, dass Eltern für den Versicherungsschutz ihrer Kinder verantwortlich sind (Krankheit, Unfall, Haftpflicht).“ Ein beliebter Spruch, der zwar ein guter Hinweis ist, im Schadensfall aber nichts nützt, lautet: „Im Schadensfall können keine Ansprüche an die Gruppe gerichtet werden”, weil damit die Verantwortung resp. die Haftpflicht rechtlichnicht wegbedungen werden kann.

 

 

Wie sollte ich als Leitungsperson versichert sein?

 

Eine Leitungsperson trägt sowohl im Lager, wie auch sonst an jedem Anlass Verantwortung. Es ist wichtig, sich in der Vorbereitung und bei der Durchführung dieser Verantwortung gegenüber den Kindern (und denEltern) bewusst zu sein. So sind z.B. die Weisungen und Bestimmungen von J+S gute Richtlinien, auch wenn das Lager nicht unter J+S durchgeführt wird! Sie helfen als „Beweis“, dass bei einem möglichen Vorfall nach der nötigen Sorgfalt gehandelt oder vorbereitet worden ist. Bedeutet aber trotzdem nicht eine Befreiung von

 

möglichen Haftungsansprüchen.

 

Verschiedene Versicherungen

 

Haftpflichtversicherung

 

Deine Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden, den du einem Dritten zufügst und erfüllt finanzielle Ansprüche, die gegen dich gestellt werden. Häufig sind Leitende bei der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das Vorhandensein und der Umfang

 

einer Versicherung muss aber überprüft werden! Es wird empfohlen eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

 

 

 

Unfallversicherung...

 

... ersetzt die Kosten, die dir durch einen Unfall entstehen (Heilungskosten etc.). Sie ersetzt keine Kosten infolge von Sachschäden. Diese Versicherung ist in der Schweiz für jede Person obligatorisch. Die Eltern sind vor der Aktivität trotzdem darauf aufmerksam zu machen, dass die Versicherung Sache der Teilnehmendenist. (siehe: Vorschlag einer Formulierung)

 

 

Kaskoversicherung/Fahrzeugversicherung...

 

... ersetzt die Schäden an eigenen Fahrzeugen. Sie ist nicht obligatorisch und somit nicht bei jedem Fahrzeug vorhanden. Diese Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Es gibt Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Auskunft über die Versicherungsleistung gibt

die Versicherungspolice des Fahrzeuges.

 

 

 

Fremdlenkerversicherung/Drittlenkerversicherung...

 

...ersetzt die Schäden an gelenkten, nicht eigenen Fahrzeugen. Es ist eine Zusatzleistung im Bereich der Privathaftpflichtversicherung. Die Fremdlenkerversicherung deckt Schäden, die bei gelegentlichem Ausleihen eines Fahrzeugs verursacht werden. Schäden an Fahrzeugen von Personen, die im gleichen Haushalt leben, sind aber ausgeschlossen. Hier ist eine genaue Abklärung sinnvoll, denn auch eine Fremdlenkerversicherung zahlt nicht, wenn ein Auto regelmässig benützt wird (wenn zum Beispiel der Lagerkoch damit täglich zum Einkaufen fährt).

 

 

Motorfahrzeughaftpflichtversicherung...

 

...deckt Schäden an fremden in einen Unfall verwickelt

 

en Personen und Fahrzeugen. Diese Versicherung ist

 

obligatorisch. Ein Fahrzeug kann ohne diese Versicherung nicht eingelöst werden.

 

 

Rechtsschutzversicherung...

 

...dient bei allfälligen Verfahren, indem sie die Anwaltskosten bezahlt. 

 

 

Rega- Gönnerschaft

 

...Die Rega unterstützt die Jugend bei ihrer sinnvollen Freizeitbeschäftigung und behandelt die Teilnehmenden im J+S Alter (Kids und Teens inkl. Leitenden) für die Dauer des bei der Rega gemeldeten Lagers wie Gönner, auch wenn keine eigentliche Gönnerschaft besteht.

 

In diesem Rahmen erlässt die Rega die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen, falls Versicherungen, Krankenkassen oder andere leistungspflichtige Dritte für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen.

 

Umfang:

 

  • Rettungsflüge und medizinisch notwendige Flüge in das nächste Spital
  • Rettungsaktionen durch Rettungskolonnen des Schweizer Alpen-Clubs (SAC)
  • Suchaktionen in Zusammenarbeit mit der Polizei und den zuständigen Organisationen
  • Evakuierungen und Präventiveinsätze bei Bedrohung von Leib und Leben

 

Bedingungen:

 

  • Alle Einsatzbegehren müssen über die Alarmzentrale der Rega erfolgen (Tel. 1414)
  • Vor dem Kurs muss der J+S Coach das Lager, die Teilnehmenden sowie die von der kantonalen Amtstelle für J+S erhaltene Lagernummer, auf www.js.rega.ch registrieren.

 

Fahrlässigkeit

 

Von Versicherungen ausgeschlossen oder gekürzt werden Leistungen bei Fahrlässigkeit, also wenn nicht sorgfältig gearbeitet wurde oder leichtsinnige Unternehmen durchgeführt werden. Eine Leitungsperson ist also dafür verantwortlich, dass eine Seilbrücke richtig aufgestellt und die Kinder vorschriftsgemäss gesichert werden usw. Fahrlässig ist es auch, wenn eine Leitungsperson (oder ein Teilnehmer) mit einer Aufgabe betraut wird, für welche sie nicht oder nur ungenügend befähigt ist (z.B. wenn der Hauptleiter einer Leiterin mit den Kindern zum Fluss schickt, obwohl die Leiterin kaum schwimmen kann).

 

Risiko- oder Wagnissportarten

 

Bei Risiko- oder Wagnissportarten kann von der Versicherung die Leistung gekürzt oder ganz verweigert werden.

 

Wenn solche Aktivitäten auf dem Programm stehen, muss jeder Teilnehmer eine Zusatzversicherung abschliessen.

 

Zu den Risikosportarten zählen:

 

u. A. Bungee-Jumping, River-Rafting oder von J+S ausgeschlossene Sportarten wie: Motor- und Flugsportarten, Gerätetauchen, Canyoning, etc. .

 

Bestimmte Aktivitäten sind in J+S Lagersport /Trekking Lager ausgeschlossen (u. A. Gletscher- und Höhlenbegehungen, Skitouren, Bergsteigen). 

 

 

Diese Seite soll dich informieren über die „Versicherungsvielfalt“. Auf keinen Fall soll es dir die Freude an Unternehmungen nehmen oder auf dich beängstigend wirken. Wenn du deine Angebote mit der nötigen Sorgfalt planst, wie du es in J+S-Ausbildungen lernst, wirst du der geforderten Sorgfaltspflicht gerecht.